Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
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10.09.2013, 19:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2013 19:31 von Brande.)
Beitrag: #7
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RE: Ertragsanteil Mindestzeitrente (verlängerte Leibrente)
Entspricht bei verlängerten Leibrenten die Rentengarantiezeit der Lebenserwartung der versicherten Person bei Rentenbeginn oder ist sie kürzer, sind die Renten mit dem günstigen Ertragsanteil als "sonstige Einkünfte" zu versteuern. Dies gilt auch für den Rechtsnachfolger (in der Regel der Erbe bzw. die Witwe), wobei der ursprüngliche beim Erblasser angewandte Ertragsanteil fortgeführt wird.
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG siehe BMF-Schreiben vom 1.10.2009 BStBl. 2009 I S. 1172, Tz. 20 |
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