Sachbezug
|
22.09.2013, 18:21
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Sachbezug
(22.09.2013 16:46)phönix schrieb: Dagegen argumentiert das Finanzamt, dass nach dort bekannter Lebenserfahrung die Angestellten auch nach Dienstschluss das Angebot des Fitnessclubs nutzen. Nach Dienstende werde das Fitnessstudio ausschließlich privat genutzt, so dass nicht mehr von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung ausgegangen werden kann.Jaja, das Totschlagargument "allgemeine Lebenserfahrung". Die Fitnesstudios, die ich (von aussen ![]() Vielleicht als Ansatzpunkt gegen die allgemeine Lebenserfahrung des FA zu gebrauchen. Und eine Umfrage unter Fitnes-Trainern würde vermutlich ergeben, dass die in ihren Kursen so Gas geben müssen, dass eigenes Training völlig überflüssig ist. Meine Frau, die täglich im Fitnesstudio ist, hält es für ausgeschlossen, dass irgendeine/r der Trainer/innen sich neben den Kursen im Fitnesstudio betätigt. Die Arbeit in den Kursen bedeutet, dass die Trainer Vorturner sind, die die ganze Stunde vollen Einsatz bringen müssen. Lassen sie nach, läßt der ganze Kurs nach und die Leute beschweren sich über schlechtes Training. Ich halte es für abstrus, dass ein Angestellter eines Fitnesstudios durch die Möglichkeit, etwas bei seinem AG zu nutzen, was er dort hauptberuflich ausübt, einen geldwerten Vorteil versteuern soll. (22.09.2013 16:46)phönix schrieb: Diese sei nur dann auszuschließen, wenn im Arbeitsvertrag die private Mitnutzung des Fitnessclubs ausgeschlossen sei und die Handhabung des Verbotes in der Praxis seitens des Arbeitgebers ausreichend kontrolliert werde.Und wer entscheidet, ob die Benutzung privat oder betrieblich veranlasst ist? Wenn der AG sagt: AN, mach Dich fit für die Kurse, dann ist das doch betrieblich, oder? |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
RE: Sachbezug - tosch - 22.09.2013 18:21
AW: Sachbezug - Stadtkatze - 22.09.2013, 19:11
RE: Sachbezug - Jive - 23.09.2013, 09:40
RE: Sachbezug - tosch - 27.09.2013, 13:13
RE: Sachbezug - phönix - 27.09.2013, 13:52
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste