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Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
09.10.2013, 13:02
Beitrag: #3
RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Frage den Prüfer doch einmal, welche Rechtsgrundlage die von ihm vertretene Auffassung hat. Nach dem Gesetz ist jedenfalls der Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen des Paragraphen 15 Abs. 1a, 1b,2 USTG ausgeschlossen. Dazu kommen Fälle, in denen die Eingangsleistung nicht für das Unternehmen bezogen wurde.

Aus diesen Rechtsquellen kann wohl keiner den Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die von Dir dargestellten Sachverhalte herauslesen.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz - phönix - 09.10.2013 13:02

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