Einspruch per eMail
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22.10.2013, 10:55
Beitrag: #26
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RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 10:28)Opa schrieb: Was soll sonst gemeint sein als eine Mail? Vielleicht hab ja nur ich diese Macke: Warum wird dann nicht "Mail" geschrieben, wenn nur "Mail" gemeint sein kann? Warum muss man einer einfachen kurzen sprachlichen Formulierung ein Abendkleid anziehen? So könnte man seinen Einspruch auch twittern. ® |
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