Einspruch per eMail
|
22.10.2013, 11:08
Beitrag: #28
|
|||
|
|||
RE: Einspruch per eMail
(22.10.2013 11:02)phönix schrieb: weil Mail auf deutsch übersetzt = Post heißt? Ah, ich sehe schon: Verwechslungsgefahr mit "Brief". Ich habe sowieso schon überlegt, ob ich meine Einsprüche nächstens nicht lieber "zur Niederschrift erkläre". Die aufnehmende Bearbeiterin wird begeistert sein. ® |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste