Umfrage: Verliert man den Entlastungsbetrag in diesem Fall?
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
28.12.2007, 11:48
Beitrag: #7
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
maxell schrieb:Jetzt mal fernab von Urteilen und Gesetzen:

Ich bin davon selbst betroffen, lebe ich doch in Schande mit einer Frau und unserem gemeinsamen Kind (3 Jahre) zusammen.

Das finanzielle Ergebnis ist:

- Gehalt der Frau ist seit Geburt des Kindes : 0,00
- da sie vorher über der Beitragsbem.grenze verdiente: keine ges. KV-Pflicht, somit keine KV ab geburt. Also: nach geburt privat krankenversichern (auch das Kind). Das Ganze bei Einkünfte: 0,00
- Erziehungsgeld gibt es keines. VJ Einkommen war zu hoch (Grenze: 12.000,00)
- Splittingtabelle kommt bei mir nicht zur Anwendung
- Entlastungsbetrag auch nicht.

Von den sonstigen Kosten, die so ein Kind mit sich bringt, red. ich mal gar nicht.


Alles zum "Schutz" der Ehe.

a.g.B. in Höhe von 7680,-€ als Unterhaltshöchstbetrag ist doch möglich, falls kein Vermögen über 15000€?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 28.12.2007 11:48

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