Einspruch per eMail
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23.10.2013, 11:52
Beitrag: #45
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RE: Einspruch per eMail
Bei uns (Niedersachsen) klappt das. Kommen auf die gleiche Art wie die authentifizierten Steuererklärungen an und werden daher derzeit einfach ausgedruckt und ganz normal in den Geschäftsgang gegeben.
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