Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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25.10.2013, 10:29
Beitrag: #27
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
(25.10.2013 09:31)tolledeu schrieb: Er stellt sich auf den Standpunkt, dass durch den nicht steuerbaren Umsatz die USt überhaupt nicht berührt wird. Es ist kein wirtsch. Umsatz mit der Folge, dass die direkten Vorleistungen auch keinen VSt-Anspruch auslösen können.Beim Schadensersatz liegt kein nicht steuerbarer, sondern gar kein Umsatz vor - mangels Leistungsaustausch. Seit wann wird der Vorsteueranspruch durch Umsatz ausgelöst? Der Vorsteuerausschluss ist in § 15 Abs. 2 geregelt; dort aber nur von (hier nicht vorhandenen) Umsätzen die Rede ist. Die Rechtsverfolgung von Verstößen gegen Urheberrechte gehört zum Grundgeschäft des Unternehmens. Ohne diese Verfolgung würde niemand mehr kaufen, sondern nur noch illegal downloaden. Die Rechtsverfolgung dient somit der Erzielung von ust-pflichtigen Umsätzen. (25.10.2013 09:31)tolledeu schrieb: Wir haben gleich einen Antrag auf Sprungklage gestellt, da warten wir noch auf eine Antwort.Hab ich nach einer klaren Einspruchsentscheidung auch schon mal gemacht. Die Ablehnung des FA war schneller da als jeder Steuerbescheid - weil noch geprüft werden müsse. ![]() |
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