Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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25.10.2013, 12:11
Beitrag: #28
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Grundsätzlich gehört die Verfolgung jedweden Schadensersatzes zum Geschäftsbetrieb des Unternehmers! Dabei ist es völlig egal ob es sich um illegalen download, Patentrechtsverletzungen oder "nur" um den Schaden an einem Pkw handelt! Es ist immer echter Schadensersatz, also kein Leistungsaustausch ergo kein Umsatz!
Mit der gleichen "Argumentationskette" könnte man dann auch bei jeder anwaltliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten den VoSt-Abzug kippen, denn auch dort ist ja im Kern die USt nicht betroffen! Der liebe Kollege ist eventuell doch etwas arg über's Ziel hinaus geschossen! Schönes Wochenende! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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