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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
26.10.2013, 13:52
Beitrag: #10
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Selbstverständlich wird eine Papierbescheinigung akzeptiert. Es muss aber die 10a-Bescheinigung sein.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Stadtkatze - 26.10.2013 13:52

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