Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
|
26.10.2013, 13:52
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Selbstverständlich wird eine Papierbescheinigung akzeptiert. Es muss aber die 10a-Bescheinigung sein.
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste