SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
|
07.11.2013, 22:06
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt?
Hallo,
meines Wissens gilt: der überwiesene Betrag gilt als Nettoentgelt. Dann wird hochgerechnet auf das Bruttoentgelt, was dann die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ist. Denn ein Lohnsteuerprüfer wertet den Bericht der Sozialversicherungsprüfung aus und wird sich der Bewertung anschließen, dass der Steuerpflichtige ein Arbeitnehmer ist. Die Umsatzsteuer wird dann als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, sofern sie nicht zurückgeholt wird ... Gruss Uwe |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - tosch - 07.11.2013, 12:56
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - Opa - 07.11.2013, 14:15
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - tosch - 07.11.2013, 16:28
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - Opa - 07.11.2013, 17:02
SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - showbee - 07.11.2013, 19:35
RE: SV-Beiträge bei Scheinselbständigkeit auf USt? - Uwe - 07.11.2013 22:06
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste