neue Tatsache
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02.12.2013, 19:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2013 19:43 von Kiharu.)
Beitrag: #4
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RE: neue Tatsache
Ich sehe das ähnlich wie tosch.
Wenn der Vertrag nicht in der Akte lag und von euch nicht im Rahmen der 2010er Erklärung eingereicht wurde oder irgendwelche Angaben zu diesem Vorgang gemacht wurden, dann ist das eine neue Tatsache. Mit hätte, wäre, wenn (was die internen Mitteilungen betrifft) - werdet ihr nicht weiter kommen. Weiß der Hugo, bei welcher Dienststelle der Vertrag gelandet ist. Faktisch kommt es nur auf die Kenntnis der Veranlagungsdienststelle an. @jive Nein, kein 174er. Abs. 3 Zitat:Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid erkennbar in der Annahme nicht berücksichtigt worden, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei, und stellt sich diese Annahme als unrichtig heraus, so kann die Steuerfestsetzung, bei der die Berücksichtigung des Sachverhalts unterblieben ist, insoweit nachgeholt, aufgehoben oder geändert werden. Das Finanzamt kann erkennbar (für den Stpfl.) aber nur SV nicht berücksichtigen, von denen es Kenntnis hat. Wenn der ganze Vorgang noch nicht einmal in der 2010er Erklärung auftauscht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Finanzamt von dem Veräußerungsvorgang Kenntnis hatte und diesen einer rechtlichen Würdigung unterzogen hat. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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neue Tatsache - frankts - 02.12.2013, 17:54
RE: neue Tatsache - tosch - 02.12.2013, 19:06
RE: neue Tatsache - Jive - 02.12.2013, 19:29
RE: neue Tatsache - Kiharu - 02.12.2013 19:38
RE: neue Tatsache - Fisherman72 - 02.12.2013, 22:05
RE: neue Tatsache - frankts - 03.12.2013, 08:36
RE: neue Tatsache - tosch - 03.12.2013, 08:56
RE: neue Tatsache - frankts - 03.12.2013, 10:58
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