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Auflösung Mietvertrag
05.12.2013, 15:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2013 15:07 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: Auflösung Mietvertrag
Wenn nach Vertragsaufhebung keine Nutzungsmöglichkeit der Räume mehr besteht ==> Betriebsausgabe sofort, weil Schadenersatz für entgangenen Gewinn Vermieter oder Entgelt für Aufhebung des Mietvertrages..
Wenn nach Zahlung des Betrages Nutzungsmöglichkeit der Räume weiterhin besteht ==> RAP-Bildung, weil Entgelt für Leistung in der Zukunft..

schönen Tag noch

phönix
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Auflösung Mietvertrag - taxpert - 05.12.2013, 14:59
RE: Auflösung Mietvertrag - phönix - 05.12.2013 15:04
RE: Auflösung Mietvertrag - taxpert - 05.12.2013, 16:24
RE: Auflösung Mietvertrag - phönix - 05.12.2013, 16:33
RE: Auflösung Mietvertrag - ecro - 07.12.2013, 11:05

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