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V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
23.12.2013, 07:55
Beitrag: #5
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
Im Regelfall wird doch EIN Vormund bestimmt. Wenn der zum Jugendamt gehört, dann ja. Aber das passiert doch nicht ohne Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts. Es muss Urkunden darüber geben. Dann setz beim Jugendamt an.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Stadtkatze - 23.12.2013 07:55

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