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Bescheinigungspflicht "M"
21.01.2014, 12:24
Beitrag: #1
Bescheinigungspflicht "M"
Aus dem BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014; AZ IV C 5 - S 2353/13/10004: (Tz. II Nr. 3 d)
"Sofern das Betriebsstättenfinanzamt für die nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen nach § 4 Absatz 3 LStDV eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, ist für eine Übergangszeit (bis max. 2015) eine Bescheinigung des Großbuchstabens "M" nicht zwingend erforderlich."

So ein Antrag ist ja leider schon erforderlich, wenn ganz normal die RK-Pauschalen abgerechnet werden und dies nicht in der Lohnabrechnung erscheint. Hat schon jemand einen solchen Antrag gestellt? Reaktionen? Gibt es dafür eine Frist? Unser örtliches FA war dazu auch nicht hilfreich. Mustertext habe ich auch bei keinem der Verdächtigen (Graf?) gefunden.
Gruß
frankts

frankts

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Bescheinigungspflicht "M" - frankts - 21.01.2014 12:24
RE: Bescheinigungspflicht "M" - Opa - 21.01.2014, 14:02

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