Bescheinigungspflicht "M"
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21.01.2014, 14:02
Beitrag: #2
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RE: Bescheinigungspflicht "M"
Soweit mir bekannt wird das "M" nicht für "stfr. gezahlte Vergütungen" bescheinigt, sondern für tatsächlich erhalten Mahlzeiten auf DR, Auswärtstätigkeit usw.
Die als WK beantragten VMA sind um 20% also 4,80 und f. Frühstück bzw. je 40% also 9,60 f. Mittag und Abendbrot zu kürzen. Hab das BMF noch nicht gelesen, aber auf einem Lehrgang wurde erklärt das die "M" Meldung zwingend notwendig wäre. Das Problem ist nur sich jede einzelne Mahlzeit zu merken, denn eine Übersicht der gewährten Mahlzeiten ist nicht vorgesehen. ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bescheinigungspflicht "M" - frankts - 21.01.2014, 12:24
RE: Bescheinigungspflicht "M" - Opa - 21.01.2014 14:02
RE: Bescheinigungspflicht "M" - frankts - 21.01.2014, 14:31
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