Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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25.02.2014, 20:27
Beitrag: #9
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Das verstehe ich nicht
![]() Natürlich ist die Umsatzsteuer dann zwei Mal erfasst: Sie ist einmal im Entnahmewert enthalten. Der Entnahmewert (Zeitwert) ist brutto und erhöht den Veräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn. Damit die Umsatzsteuer wieder neutralisiert wird, muss die in dem Entnahmewert enthaltene Umsatzsteuer als Veräußerungs- bzw. Aufgabekosten gegengerechnet werden. Dann habe ich bei der Umsatzsteuer +/- Null. So soll es doch sein????? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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