Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
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26.02.2014, 08:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 09:01 von Buchi.)
Beitrag: #21
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RE: Betriebsaufgabe und Umsatzsteuer
(26.02.2014 08:17)Stadtkatze schrieb: Du hast aber nur das AV im Kopf, und das ist falsch Es werden bei Entnahme und Betriebsaufgabe nunmal nur die stillen Reserven besteuert. Alles andere wäre eine Doppelbesteuerung oder eine Nichtversteuerung. Das gilt natürlich auch für stille Lasten. Ob AV, UV oder Passiva. Ist doch immer das Gleiche. Gruß Buchi Ich möchte noch hinzufügen, dass es sich hier offensichtlich um ein Unternehmen handelt, das zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (sonst würde ja keine USt auf die Entnahme anfallen). Das sollte man natürlich nicht mit einem Unternehmen verwechseln, das nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Hier wirkt sich die USt natürlich allein schon buchungstechnisch bei der Entnahme gewinnerhöhend aus. Gruß Buchi |
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