USt Sicherheitseinbehalte
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27.02.2014, 12:19
Beitrag: #1
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USt Sicherheitseinbehalte
Bin grad über ein BFH gestolpert (vom 24.10.2013, V R 31/129).
Da hat der BFH entschieden, dass die USt auf Sicherheitseinbehalte für mehr als 2 Jahre nicht bereits mit Leistungserbringung/Rechnungsstellung (Sollversteuerung) abzuführen ist, sondern erst mit tatsächlicher Zahlung. Hinsichtlich des Sicherheitseinbehaltes liegt vorerst eine uneinbringliche Forderung vor, die USt ist entsprechend zu korrigieren. Setzt Ihr das bereits um? Und wenn ja, wie genau macht Ihr das buchhalterisch? ----------------- LG Clematis |
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