vergessener "Riester"
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16.03.2014, 11:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.03.2014 11:34 von Opa.)
Beitrag: #15
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RE: vergessener "Riester"
§ 10a (2) EStG: "1Ist der Sonderausgabenabzug nach Absatz 1 für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf die Zulage nach Abschnitt XI, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. 2In den anderen Fällen scheidet der Sonderausgabenabzug aus. 3Die Günstigerprüfung wird von Amts wegen vorgenommen."
Ich kann nicht erkennen, daß ich hierfür einen Antrag stellen muss. Oder hab ich etwas überlesen? |
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