vergessener "Riester"
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17.03.2014, 11:12
Beitrag: #23
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RE: vergessener "Riester"
(17.03.2014 10:10)Opa schrieb: worin soll denn die Wahl bestehen? Oh, das ist doch klar, dachte ich: Man hat das Wahlrecht, ob man den SA-Abzug nach § 10a EStG beantragt oder: Ich zitiere aus der Anleitung zur Anlage AV: Zitat:Sofern Sie die Altersvorsorgezulage bei Ihrem Anbieter nicht beantragen und den vorstehend beschriebenen zusätzlichen Sonderausgabenabzug nicht geltend machen, besteht die Möglichkeit, bestimmte Altersvorsorgebeiträge im Rahmen von Höchstbeträgen zu berücksichtigen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 50 bis 52 der Anlage Vorsorgeaufwand). |
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