vergessener "Riester"
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17.03.2014, 14:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2014 14:37 von Petz.)
Beitrag: #27
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RE: vergessener "Riester"
Zitat:Auch wenn der SA-Abzug günstiger ist, als die Zulage, wird immer die Zulage auf die ESt. aufgeschlagen, da immer davon ausgegangen wird, daß die Zulage beantragt wurdeDer Satz ist schon mal in sich nicht richtig. Die Zulage wird nur dann aufgeschlagen, wenn der SA-Abzug nach § 10a EStG günstiger ist. Sonst nicht. Zitat:Es ist definitiv kein Wahlrecht. Ich habe nun an mehreren Stellen nachgewiesen, dass ein Wahlrecht besteht. Mehr kann ich nicht tun. |
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