vergessener "Riester"
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24.03.2014, 23:20
Beitrag: #34
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RE: vergessener "Riester"
Hallo,
also meiner Meinung nach muss zunächst einmal ein Antrag auf Zulage gestellt werden. Ohne diesen werden auch keine Daten des Versicherungsanbieters an das Finanzamt übermittelt. Wurde der Antrag erstellt und hat der Versicherungsnehmer der Datenübermittlung durch den Versicherer zugestimmt, ist die Versicherung verpflichtet, die Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Hierdurch entsteht (noch) kein Wahlrecht auf Günstigerprüfung. Dieses Wahlrecht entsteht erst mit Abgabe der Anlage AV. Dann erst hat das Finanzamt den Auftrag, von Amts wegen zu prüfen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Auch gilt m.E. der Spruch: wer einen Antrag stellt kann verlieren, wer keinen Antrag stellt, hat schon verloren ... ![]() Gruss Uwe |
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