Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
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28.03.2014, 00:22
Beitrag: #46
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RE: Vorsteuer aus Vorleistungen für Schadensersatz
Wenn das durchgeht, öffnet das ungeahnte Möglichkeiten für die Finanzverwaltung Vorsteuern rauszuschmeisen, wenn es sich um Aufwendungen handelt um sein Recht zu bekommen.
Ich muss mir da nur die Taxifahrer ansehen, welche mind. ein Unfall pro Jahr haben und zumeist über einen Anwalt alles klären lassen. Zumindest meine Taxifahrer machen dies so, da Sie entweder keine Ahnung oder keine Zeit haben. Die Vorsteuer übernimmt dabei die Rechtsschutzversicherung nie und würde dann auch noch hängen bleiben. *Kopfschüttel* Ciao Dragon |
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