Unternehmer
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31.03.2014, 21:29
Beitrag: #9
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RE: Unternehmer
(30.03.2014 23:34)phönix schrieb: Das Finanzamt teilt mit, dass die Bekleidungsproduktion und die Theaterproduktion seitens des Finanzamtes nur als ein Unternehmensteil der bisherigen GbR erfasst werden könne, da die GbR nunmehr offensichtlich ein Unternehmen führe, dass aus mehreren Unternehmensteilen (Bildhauerei und Bekleidungsproduktion und Theaterproduktion) besteht und für das einheitlich die Regelbesteuerung anzuwenden sei. Das FA kann dieses Ergebnis m.E. nur dann begründen, wenn es die 2. und 3. GbR als nicht existent betrachtet. Schwestergesellschaften sind nun einmal gesonderte Gesellschaften, wenn sie tatsächlich existieren. Entscheidend wird hier sein: Kann man für die 2. und 3. GbR als existent nachweisen? Haben diese bspw. gesonderte Girokonten? Werden Einlagen/Entnahmen/Vermögenstransfer wie unter fremden Dritten behandelt? Gibt es bspw. außersteuerliche Gründe für die 2. und 3. GbR, die über die reine USt-Situation hinausgehen; bspw. Erlöse mit fremden Dritten? Also nochmals genauer nachfragen, woran sie die Entscheidung festmachen, also ob sie § 2 UStG auslegen oder hier von §§ 41 II, 42 ausgehen und wenn ja, warum? |
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Unternehmer - phönix - 30.03.2014, 23:34
RE: Unternehmer - tosch - 31.03.2014, 00:27
RE: Unternehmer - phönix - 31.03.2014, 01:16
RE: Unternehmer - Stadtkatze - 31.03.2014, 07:11
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RE: Unternehmer - tosch - 12.01.2015, 23:42
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