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nachträgliche Anschaffungskosten
22.01.2008, 16:16
Beitrag: #7
RE: nachträgliche Anschaffungskosten
maxell schrieb:Man liest gelegentlich, dass ein H- Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausschließt?

Hi,

nein, gem. § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung ist die Gewerblichkeit nicht Ausschluß für die Oldtimereigenschaft. Allerdings ist Oldtimer nur dann gegeben, wenn das Kfz zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient. Also sollte man den Oldie nicht in eine Frittenbude umfunktionieren.

Btw: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mercedes Benz / Daimler AG ihre ganzen Oldies aus dem Museum nicht mit H zulassen dürfte, nur weil die AG zwingend BV hat...

mfg

showbee
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RE: nachträgliche Anschaffungskosten - showbee - 22.01.2008 16:16

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