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Falsche StKl. - Veranlagungspflicht?
26.04.2014, 23:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2014 23:58 von Jive.)
Beitrag: #7
RE: Falsche StKl. - Veranlagungspflicht?
Stimmt @ showbee .. aber wie geht es dann weiter??

Meine meinung:

du hast Recht, der AN muss es dem Fa mitteilen.

Daraus folgt aber noch lange nicht, dass auch eine Pflicht zur abgabe einer Steuererklärung besteht ....

Damit sind wir wieder bei der Frage .. wer zahlt jetzt.... und damit sind wir wieder im § 42d EstG.

Sofern der AN das FA darüber informiert dürfte § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 EstG einschlägig sein.

Für die fehlende Steuer dürfte der AN damit nicht in haftung genommen werden können.

Ob der AG haftet ... kommt vermutlich noch etwas auf den Sachverhalt drauf an :-)

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Falsche StKl. - Veranlagungspflicht? - Jive - 26.04.2014 23:57

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