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Falsche StKl. - Veranlagungspflicht?
27.04.2014, 13:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.04.2014 13:29 von Uwe.)
Beitrag: #8
RE: Falsche StKl. - Veranlagungspflicht?
Hallo,

zu § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG
also der Arbeitgeber hat keinen Fehler gemacht. Er hat sich vorschriftsgemäß verhalten. Insofern stoße ich mich schon daran, dass der Arbeitgeber "nicht vorschriftsgemäß angemeldet hat". Desweiteren ist die Frage zu stellen, was "unverzüglich" bedeutet? Nach drei Monaten kommt mir zumindest sehr spät vor ...
Ich sehe keine Pflichtveranlagung.
Den Fehler hat das Finanzamt gemacht, indem falsche Lohnsteuerabzugsmerkmale hinterlegt waren. Und hier ist m.E. die Frage zu stellen, woher dieser Fehler kommt und wie er korrigiert werden kann?
Ich denke, das Finanzamt wird es über andere Wege versuchen, wie über die Pflichtveranlagung. Denn in § 41c Abs. 4 Satz 2 EStG kann das Finanzamt die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer nachfordern - ohne Pflichtveranlagung (wobei hier auch wiederum ein nicht vorschriftsgemäßer Lohnsteuerabzug vorliegen muss). Doch ich sehe für den vorliegenden Fall diese Möglichkeit nicht. Lassen wir den BFH entscheiden ... Cool

Gruss
Uwe
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RE: Falsche StKl. - Veranlagungspflicht? - Uwe - 27.04.2014 13:21

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