Liquidationseröffnungsbilanz ...
|
06.05.2014, 18:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.2014 18:36 von Uwe.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ...
Hallo,
ich habe eher ein praktisches Problem, weil ich die Buchhaltung weiter erstellen soll und auch USt-VA's abzugeben sind, oder etwa nicht? Da ich also eine Buchhaltung erstelle, wollte ich daraus meinen Jahresabschluss aufbauen, zumal handelsrechtich weiterhin jährlich Abschlüsse zu erstellen sind. Bleibt nun die Frage: wie bekomme ich das handelsrechtliche Ergebnis richtig hin, wenn in der Eröffnungsbilanz bereits die (angepassten) Rückstellungen enthalten sind? Oder gibt es handelsrechtlich eine Überleitung zur Liquidationseröffnungsbilanz? Oder anderst formuliert: die Wirtschaftsprüfer verlangen, dass die EB-Werte geändert werden. Dann hätte ich aber keinen Zusammenhang mehr zwischen Schlussbilanz und (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ... Kann das richtig sein? Gruss Uwe |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 06.05.2014, 18:00
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 06.05.2014, 18:16
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 06.05.2014 18:29
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 06.05.2014, 20:14
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 07.05.2014, 17:19
Liquidationseröffnungsbilanz ... - Taxman - 07.05.2014, 18:46
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste