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Liquidationseröffnungsbilanz ...
06.05.2014, 18:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.2014 18:36 von Uwe.)
Beitrag: #3
RE: Liquidationseröffnungsbilanz ...
Hallo,

ich habe eher ein praktisches Problem, weil ich die Buchhaltung weiter erstellen soll und auch USt-VA's abzugeben sind, oder etwa nicht?
Da ich also eine Buchhaltung erstelle, wollte ich daraus meinen Jahresabschluss aufbauen, zumal handelsrechtich weiterhin jährlich Abschlüsse zu erstellen sind. Bleibt nun die Frage: wie bekomme ich das handelsrechtliche Ergebnis richtig hin, wenn in der Eröffnungsbilanz bereits die (angepassten) Rückstellungen enthalten sind? Oder gibt es handelsrechtlich eine Überleitung zur Liquidationseröffnungsbilanz?
Oder anderst formuliert: die Wirtschaftsprüfer verlangen, dass die EB-Werte geändert werden. Dann hätte ich aber keinen Zusammenhang mehr zwischen Schlussbilanz und (Liquidations-) Eröffnungsbilanz ... Kann das richtig sein?

Gruss
Uwe
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RE: Liquidationseröffnungsbilanz ... - Uwe - 06.05.2014 18:29

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