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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
21.05.2014, 18:27
Beitrag: #3
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz
Ich persöhnlich würde das eindeutig dem GF gehalt zuordnen, da es definitiv ein GF-Lohn ist!
(egal wieviel der verdient)
NAch meinem Verständnis ist ein dauerhafter GF ( auch wenn er nur 450,-- bekommt) nämlich keine "Aushilfe".....

Wie bezeichnet sich den der Ges-GF den selbst auf seiner Visitenkarte und den Geschäftspapieren??

Als GF oder als Aushilfe???

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - tosch - 20.05.2014, 08:39
RE: GF-Aushilfsgehalt in e-bilanz - Jive - 21.05.2014 18:27

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