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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 12:26
Beitrag: #4
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
Also gar kein abzug find ich quatsch .. gibts vom FA dazu eine begründung ?

Der Hinweis mit §3c greift übrigens nicht.

Schau Dir mal § 32b Abs. 2 EstG an :-)

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 12:26

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