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§15a-Problem oder doch keins?
05.06.2014, 09:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2014 10:05 von taxpert.)
Beitrag: #7
RE: §15a-Problem oder doch keins?
Du übersiehst meine "Vorteile"! Cool

(04.06.2014 22:38)Jive schrieb:  Der Knackepunkt ist den Zeitpunkt zu finden, in dem während der bauphase die umsatzsteuerpflichtige Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und stattdessen die ust-freie Vermietung geplant war.

Das ist nicht mein Problem! Da hier die ust-plichtige Vermietung wegen des VoSt-Abzugs ein steuermindernder Sachverhalt ist, muss die Firma nachweisen! Ich darf schätzen! Tongue


Jive schrieb:Ein teufelskreis ... so oder so haste den 15a am halse :-(
Stimmt! Ich aber nur dieses Mal, den der nächste PZR geht bis zum laufenden Jahr und da gibt es keine Änderung der Verhältnisse! Und die nächste Prüfung werde ich aller Wahrscheinlichkeit nach höchstens als SGL begleiten! Big Grin

taxpert


(05.06.2014 08:51)Eisvogel schrieb:  Das verstehe ich jetzt nicht. Im Endeffekt muss hier doch die gesamte abgezogene Vorsteuer zurück gezahlt werden. Wieso kann dann zuviel gezahlt worden sein?

Im dritten Jahr meiner Prüfung ist das Gebäude fertiggestellt und genutzt. Baukosten rd. 5 Mio, VoSt rd. 1 Mio!

Bei einem echten 15a-Fall müssten maximal ein Zehntel der geltend gemachten VoSt aus der Bauphase an das FA abgeführt werden = 100.000 Euro. Zusammen mit einem anderen Gebäude, bei dem rd. 50.000 Euro nach 15a abzuführen sind, macht das im Jahr rd. 150.000 Euro.

Tatsächlich hat die Firma aber in der USt-Erklärung über 1 Mio Euro VoSt nach 15a an das FA zurückgezahlt! Dabei schwanken die Zahlen in den USt-VA zwischen 9.000 und 370.000 Euro! Wie in solchen Fällen üblich, hat die Buchhalterin, die das Ganze verbrochen hat, zum 01.01.2013 gekündigt, so dass hier kein Schwein weiß, was gemacht wurde und warum das so gemacht wurde und wie sich die Zahlen überhaupt errechnen!

Wenn ich (aus fiskalischer Sicht!) Glück habe, kann ich einen Teil der VoSt als nicht abzugsfähig bereits in der Bauphase streichen! Da aber ein Teil der VoSt aus der Bauphase zu gewähren ist und dieser Teil im PZR nur zu 10% als 15a-VoSt wieder "reinkommt", wird es im Rahmen der USt wohl immer zu einer Auszahlung kommen!

Macht mir aber relativ wenig aus, ist nicht mein Geld! Wink

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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RE: §15a-Problem oder doch keins? - taxpert - 05.06.2014 09:49

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