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Beschwert oder nicht beschwert...
08.06.2014, 14:29
Beitrag: #6
Beschwert oder nicht beschwert...
Lag hier ggf eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor (§§ 309, 314 AO)? Wird jetzt nur die Einziehungsverfügung zurückgenommen? Normalerweise bewirkt das Wirksamwerden der Einziehungsverfügung den Erfolg der Vollstreckung.
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Beschwert oder nicht beschwert... - showbee - 08.06.2014 14:29

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