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Steuerstrafverfahren eingeleitet
16.06.2014, 01:00
Beitrag: #1
Steuerstrafverfahren eingeleitet
Hallo,

gestern war ein Neu-Mandant hier, welcher die "Einleitung eines Steuerstrafverfahrens" in den Händen hielt.

Er gibt die Tat zu, ca 1000 bis 2000 EUR an Provisionen nicht angegeben zu haben.

Da ich hier noch keine Erfahrung haben, erlaube ich mir folgende Fragen:
- Mich verwundert, dass bei so einer "kleinen" Summe direkt ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird und nicht ggf. erstmal eine Frage ob die Erklärungen korrekt abgegeben wurden. Ist dies normal?
- Sind nun aktualisierte StErkl abzugeben oder genügt die Einräumung der nicht angegebenen Provisionen?
- Es ist ein Personalienbogen beigefügt. Ist dieser verpflichtend auszufüllen? Was ist der Hintergrund; die Daten liegen ja ingesamt dem FA vor.
- Ich werde nun Akteneinsicht beantragen um zu schauen, um was es genau geht.
Gibt es weiterhin etwas zu beachten?

Gibt es eine Erfahrung, was das Verfahren an Bußgeld kosten dürfte bei 1 - 2.000 EUR nicht angegebenen Einnahmen oder ob man es ohne Bußgeld hinbekommen könnte?
Mdt. (Angestellter) hatte bisher keine steuerlichen Probleme.

Danke!
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Steuerstrafverfahren eingeleitet - Effenhausen - 16.06.2014 01:00

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