vergessener "Riester"
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18.07.2014, 12:33
Beitrag: #35
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RE: vergessener "Riester"
hab gerade einen Einkommensteuerbescheid reinbekommen mit dem Satz:
"Ohne Nachweis können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen nicht berücksichtigt werden" Es geht um einen Arzt, der teils selbständig und teils angestellt ist. Sprich: die RV-Beiträge aus der LSt-Bescheinigung sind berücksichtigt, die darüber hinaus freiwillig an die Versorgungsanstalt gezahlten Beiträge nicht, weil s.o. Da die Beiträge elektronisch an das FA übermittelt wurden, müssen sie dort vorgelegen haben. Müssen diese elektronisch übermittelten Beiträge vom Finanzamt berücksichtigt werden? Punkt ist: der Doc hat die freiwilligen VA-Beiträge ab 2013 übers Betriebskonto abbuchen lassen, vorher nicht. Und hat mir von allen Versicherungen bis zu € 16,75 für einen Anhänger jedes Jahr Kopien für die Steuererklärung gegeben, nur nicht von den Beiträgen an die VA. Läßt sich da für 2012 (w. eÜbermittlung) noch was machen? Auch wenn´s nur € 360 sind. |
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