13b
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15.09.2014, 21:53
Beitrag: #3
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RE: 13b
Hallo Phoenix,
USt ist kein schönes Thema. Aber ich versuche mich mal. Unbefangene Lektüre der mir bislang unbekannten Norm: § 13b Abs. 5 UStG schrieb:Satz 1: In den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist; in den in Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a, Nummer 6, 7, 9 und 10 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Hier dürfte doch zunächst Satz 7 einschlägig sein: Sätze 1 bis 6 gelten nicht für den KU! Im Übrigen müsste er nach Satz 4 zudem Wiederkäufer nach § 3g sein: § 3g UStG schrieb:Bei einer Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze an einen Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist, ... ... und auch das dürfte nicht gegeben sein, oder? VG showbee |
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RE: 13b - showbee - 15.09.2014 21:53
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