Aushilfen - Übergangsregelung
|
01.02.2008, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2008 20:13 von Lemgun.)
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Aushilfen - Übergangsregelung
Ich berichtige mal meine Aussage ein wenig, (sorry, hatte ich falsch im Gedächtnis), nicht zur Versicherungspflicht musste optiert werden, sondern zur Versicherungsfreiheit. Den Antrags hatten wir uns immer geben lassen als Lohnabrechner für die Arbeitgeber.
Zitat:Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit eintritt Hier auch noch jede Menge zum Lesen mit Gesetzesfundstellen (ab Textziffer 6.2: http://www.datakontext-press.de/fachbuec...Auszug.pdf Zitat:Ich vertrete die Auffassung, dass ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, genau bis zu dem Zeitpunkt als die Krankenkasse die Mitgliedschaft aufgekündigt hat (nach meiner Meinung widerrechtlich aufgekündigt hat). Sehe ich genauso... Zitat:Strittig bliebe auch die Erstattung von RV bzw. ALV-Beiträgen, die der AN ja durch die Gleitzonenregelung hat zahlen müssen und folglich nicht pauschal mit erhoben werden dürften. Zumindest für die letzten 4 Jahre sollte dies doch kein Problem sein. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Aushilfen - Übergangsregelung - zaunkönig - 29.01.2008, 12:47
RE: Aushilfen - Übergangsregelung - Lemgun - 29.01.2008, 23:14
RE: Aushilfen - Übergangsregelung - zaunkönig - 30.01.2008, 11:18
RE: Aushilfen - Übergangsregelung - Lemgun - 01.02.2008 19:58
RE: Aushilfen - Übergangsregelung - zaunkönig - 02.02.2008, 16:42
RE: Aushilfen - Übergangsregelung - Lemgun - 10.02.2008, 22:38
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste