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Aushilfen - Übergangsregelung
01.02.2008, 19:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2008 20:13 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: Aushilfen - Übergangsregelung
Ich berichtige mal meine Aussage ein wenig, (sorry, hatte ich falsch im Gedächtnis), nicht zur Versicherungspflicht musste optiert werden, sondern zur Versicherungsfreiheit. Den Antrags hatten wir uns immer geben lassen als Lohnabrechner für die Arbeitgeber.

Zitat:Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit eintritt

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der bisherigen Geringfügigkeitsgrenze von 325 EUR versicherungspflichtig waren, bleiben aufgrund bestehender Übergangs-regelungen weiterhin versicherungspflichtig, auch wenn Sie ab 01.04.2003 nicht mehr als 400 EUR verdienen. Der Arbeitnehmer kann sich allerdings durch formlosen schriftlichen Antrag an das LBV, von der Versicherungspflicht befreien lassen und zwar rückwirkend ab 01.04.2003, wenn dieser bis zum 30.06.2003 dort eingeht, sonst vom Eingang des Antrags an. Soweit der Arbeitnehmer allerdings in der Krankenversicherung die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt, hat er keinen Bestandsschutz und ist kraft Gesetzes krankenversicherungsfrei, was er gegenüber dem LBV durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seiner Krankenversicherung nachzuweisen hat.

Hier auch noch jede Menge zum Lesen mit Gesetzesfundstellen (ab Textziffer 6.2:

http://www.datakontext-press.de/fachbuec...Auszug.pdf

Zitat:Ich vertrete die Auffassung, dass ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, genau bis zu dem Zeitpunkt als die Krankenkasse die Mitgliedschaft aufgekündigt hat (nach meiner Meinung widerrechtlich aufgekündigt hat).

Sehe ich genauso...

Zitat:Strittig bliebe auch die Erstattung von RV bzw. ALV-Beiträgen, die der AN ja durch die Gleitzonenregelung hat zahlen müssen und folglich nicht pauschal mit erhoben werden dürften.

Zumindest für die letzten 4 Jahre sollte dies doch kein Problem sein.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Aushilfen - Übergangsregelung - Lemgun - 01.02.2008 19:58

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