§ 174 AO
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09.10.2014, 22:00
Beitrag: #2
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§ 174 AO
Müsste 174 (2) sein, weil die Rückausnahme nicht gelten sollte. Der Stpfl hat nämlich zwei vollständige EStE auf beiden möglichen Wegen abgegeben, nicht etwa nur eine EStE und eine Kopie dazu. FA hat recht lange Zeit dies mitzubekommen; vgl die Frist in Abs 1. Da aber mE keine Verzinsung droht, sollte man einfach mal die Füße still halten. Man sollte aber nicht, um den Vorteil zu erhalten nun alle Jahre wieder so vorgehen...
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Nachrichten in diesem Thema |
§ 174 AO - showbee - 09.10.2014 22:00
RE: § 174 AO - meyer - 11.10.2014, 14:35
RE: § 174 AO - Opa - 10.10.2014, 10:07
RE: § 174 AO - Vorwitzig - 13.10.2014, 10:36
AW: § 174 AO - Sirius - 13.10.2014, 22:30
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