Kleinbetragsverordnung
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05.02.2008, 19:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2008 19:19 von Opa.)
Beitrag: #1
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Kleinbetragsverordnung
Hallo
Mir wird gerade die Änderung eines Bescheides im Einspruchsverfahren verwehrt, da nach der KBV die steuerl. Auswirkung unter 10,- liegt. Hatte ich ja noch nie. Hab ich da was verschlafen, oder wurde es bisher nie angewendet? Hat da jemand Erfahrung, auch wenn es "nur" um ca. 11,- geht (inkl. Soli u. KiSt.). Viele Grüße |
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