Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
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05.01.2015, 20:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2015 20:04 von meyer.)
Beitrag: #3
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RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar?
(05.01.2015 19:20)showbee schrieb: Warum soll der Ansatz beim Vater zutreffend sein? Die Übernahme der KV durch den Vater ist Teil des Barunterhalts, oder? Ich verstehe die Rückfrage nicht ganz? Der Ansatz beim Vater ist schon deshalb zutreffend, weil der Versicherungsnehmer ist (wird dem Finanzamt übrigens auch übemittelt, kann ich in dem Fall nachvollziehen, da mir in dem Fall ein Abruf der VaSt-Daten möglich war). Außerdem hat er die Beiträge auch tatsächlich gezahlt. Das hat mit Unterhalt erst einmal nicht direkt etwas zu tun, auch wenn er auch aus unterhaltsrechtlichen Gründen zur Übernahme verpflichtet sein mag. Die Unterhaltspflicht ist nur von Bedeutung, wenn Versicherungsnehmer und Unterhaltsverpflichteter auseinanderfallen. BMF-Schreiben vom 19.08.2013 aus Rz. 68: "Die Beiträge zur Basisabsicherung können grundsätzlich vom Versicherungsnehmer - in den Fällen des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 EStG abweichend aber auch vom Unterhaltsverpflichteten - geltend gemacht werden, wenn dieser die eigenen Beiträge eines Kindes, für das ein Anspruch auf einen Kinder-freibetrag oder auf Kindergeld besteht, wirtschaftlich getragen hat. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Beiträge in Form von Bar- oder Sachunterhaltsleistungen getragen wurden. Die Beiträge können zwischen den Eltern und dem Kind aufgeteilt, im Ergebnis aber nur einmal - entweder bei den Eltern oder beim Kind - als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden (Grundsatz der Einmalberücksichtigung)." Nur noch mal zur Klarstellung: Es geht um die privaten KV-Beiträge für das Kind. |
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Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 05.01.2015, 13:51
Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - showbee - 05.01.2015, 19:20
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 05.01.2015 20:01
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - Lemgun - 05.01.2015, 21:36
Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - showbee - 05.01.2015, 22:10
RE: Doppelberücksichtigung KV für Kind korrigierbar? - meyer - 06.01.2015, 14:12
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