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Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
20.03.2015, 10:58
Beitrag: #8
RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
Also, ich verstehe das FG (oben) so, dass § 91 Abs. 1 Satz 4 eine eigenständige Änderungsnorm ist; die Mitteilung der zentralen Stelle stellt mE auch keinen Grundlagenbescheid dar. Insoweit sollte also schon die normale Festsetzungsverjährung greifen, wenn das FA die Sonderausgaben kürzt. Oder was kürzt das FA?
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RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - showbee - 20.03.2015 10:58

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