Bescheidzustellung ins Ausland
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15.05.2015, 21:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2015 21:59 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
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RE: Bescheidzustellung ins Ausland
Die Bekanntgabe erfolgte im Inland, und daher ist die 3 - Tage-Fiktion richtig.
Wo sich der Inhaltsadressat aufhält, ist egal. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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![]() showbee (16-05-2015) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bescheidzustellung ins Ausland - frankts - 15.05.2015, 11:02
RE: Bescheidzustellung ins Ausland - Stadtkatze - 15.05.2015 21:58
Bescheidzustellung ins Ausland - showbee - 16.05.2015, 10:18
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