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Bescheidzustellung ins Ausland
15.05.2015, 21:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2015 21:59 von Stadtkatze.)
Beitrag: #2
RE: Bescheidzustellung ins Ausland
Die Bekanntgabe erfolgte im Inland, und daher ist die 3 - Tage-Fiktion richtig.
Wo sich der Inhaltsadressat aufhält, ist egal.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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showbee (16-05-2015)
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RE: Bescheidzustellung ins Ausland - Stadtkatze - 15.05.2015 21:58

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