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getrennte- /Zusammenveranlagung
19.02.2008, 17:26
Beitrag: #1
getrennte- /Zusammenveranlagung
Bin kurz überfragt.
Ehepaar (gegen EM läuft Insolvenzverfahren) hat aus Unwissenheit getrennte Veranlagung 2006 gewählt. Angeblich wurde in einem der Vorjahre die Erstattung der EF mit den Schulden des EM verrechnet, so daß sie nun eine getrennte Veranlagung wählten. Bescheid der EF ist v. Aug. 07 und bestandskräftig (AN zvE ca. 18.000,-). Erklärung des EM ist noch nicht abgegeben (EK GSE ca. -500,-).

Kann jetzt noch zur Zusammenveranlagung gewechselt, und Aufteilung der Erstattung n. § 269 ffg. AO beantragt werden? Dies macht hier natürlich einen erheblichen Unterschied aus.

Viele Grüße
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getrennte- /Zusammenveranlagung - Opa - 19.02.2008 17:26

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