Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
nachträgl. Zusammveranl.
09.07.2015, 10:50
Beitrag: #3
RE: nachträgl. Zusammveranl.
Du wirfst zwei Dinge zusammen. Die Voraussetzungen, die du anführst, gelten für eine Person.
Wenn die Beiden zusammen nicht über die Einkunftsgrenze kommen, sieht es schlecht aus.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 08.07.2015, 17:57
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Stadtkatze - 09.07.2015 10:50
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 09.07.2015, 15:30
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Jive - 09.07.2015, 22:39
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Petz - 10.07.2015, 18:11
RE: nachträgl. Zusammveranl. - Opa - 12.07.2015, 09:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation