das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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21.07.2015, 09:45
Beitrag: #369
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Habe gerade den Einkommensteuerbescheid eines Mandanten reinbekommen. Der hat vor 3 Jahren neu gebaut und noch jede Menge Schulden.
Im Steuerbescheid 2014 stehen nun € 78 Kapitalerträge (Zinsen auf Steuererstattungen) abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag € 0 und somit € 19 ESt + SolZ Da ich die persönlichen Verhältnisse ganz gut kenne, weiß ich, dass er den Sparer-Freibetrag mit Sicherheit nicht ausgeschöpft hat Und frage mich, warum ohne Prüfung behauptet wird, dass der Sparer-Freibetrag ausgeschöpft ist. Und hier Zinsen besteuert werden sollen, auf die gar keine Steuern anfallen. Es wäre doch anscheinend ein leichtes, das tatsächlich zu prüfen: Aus dem anderen Beitrag: (20.07.2015 18:02)taxpert schrieb: Die Zeiten, in denen über FSAK Freistellungsaufträge überprüft wurden, sind lange vorbei! Seit etwa 10 Jahren werden nicht mehr die Freistellungsaufträge, sondern die tatsächlich freigestellten Zinsen gespeichert (die wurden früher in der Anlage KAP immer irgendwie "vergessen" anzugeben! |
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