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Berichtigungsmöglichkeit?
03.08.2015, 14:57
Beitrag: #2
RE: Berichtigungsmöglichkeit?
Müsste unter 174 Abs. 1 fallen. Wenn die Einnahmen in 14 erfasst werden, muss 13 nach 174 geändert werden.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Nachrichten in diesem Thema
Berichtigungsmöglichkeit? - frankts - 03.08.2015, 13:31
RE: Berichtigungsmöglichkeit? - Kiharu - 03.08.2015 14:57

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