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getrennte- /Zusammenveranlagung
20.02.2008, 09:53
Beitrag: #8
RE: getrennte- /Zusammenveranlagung
Vorwitzig schrieb:@zaunkönig:

ich kenn das aber nur so, dass das nur gilt, wenn ein Ehegatte der Zusammenveranlagung nicht zustimmen will. Wenn aber der Ehegatte, der die getrennte Zusammenveranlagung zunächst beantragt hat, nachträglich zustimmt, dann ist Zusammenveranlagung möglich.

Dies ist auch meine Auffassung.

Ehegatten können ihr Veranlagungswahlrecht bis zur Unanfechtbarkeit eines nach §175 (1) Nr.1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids ohne Beschränkung durch einen Änderungsrahmen erneut ausüben (Anschluß an BFH-Urteil vom 25.06.1993 III R 32/91, BFHE171/407, BStBl III 1993, 824)
siehe auch bzgl Wideruf einer früheren getroffenen Wahl einer Zusammenveranlagung BFH 20.01.1999

siehe auch BFH 19.05.1999 XI R 97/94 BStBl 1999, 762

siehe auch FG Düsseldorf 16.08.2000 7K 3075/97 E Rev. eingelegt Az. BFH VI R 161/00) neuesten Stand kenne ich nicht

siehe aber auch BFH in diesem Zusammenhang vom 25.06.1993

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Nachrichten in diesem Thema
getrennte- /Zusammenveranlagung - Opa - 19.02.2008, 17:26
RE: getrennte- /Zusammenveranlagung - Hans-Christian - 20.02.2008 09:53

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