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Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun?
18.08.2015, 11:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2015 11:30 von Vorwitzig.)
Beitrag: #4
RE: Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun?
Aber wieso heißt es dann im Gesetz: "Nach Unanfechtbarkeit ...."? Das macht doch überhaupt keinen Sinn. Das würde ja bedeuten, dass vor Unanfechtbarkeit eine Änderung der Veranlagungsart gar nicht möglich ist und nur nach Unanfechtbarkeit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen.

Dann wären also die Ausführungen von Paus (= VOR Bestandskraft des bzw. der Steuerbescheide kann die Veranlagungsart jederzeit geändert werden (Anm: ggfls. durch Einreichung geänderter Steuererklärungen)) unzutreffend?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Änderung der Veranlagungsart: Was stimmt denn nun? - Vorwitzig - 18.08.2015 11:20

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