Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
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07.09.2015, 08:52
Beitrag: #1
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Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Guten Morgen!
Ich grüble grade über folgendem Sachverhalt: ESt 2013, Erklärung eingereicht im September 2014. Anfang 2015 ist noch kein Steuerbescheid in Sicht. Wir rechnen mit einer Nachzahlung ca 50.000 €. Daher empfehle ich meinem Mandanten im Februar 2015 eine freiwillige ESt-VZ zu leisten, was er auch macht am 12.2.2015. Letzte Woche bekomme ich den Bescheid mit einer Zinsfestsetzung 1.4.2015 - 7.9.2015 und zugleich ein Schreiben mit einem Erlass der Zinsen. Soweit so gut. Nun war aber die freiwillige Vorauszahlung höher als die Nachzahlung im Bescheid. Bei einer freiwilligen Nachzahlung NACH Ablauf 31.03.2015 ist klar-keine Erstattungszinsen. Aber der Mandant hat ja VOR 01.04.2015 die Vorauszahlung geleistet. Diese müsste dann doch als Antrag auf Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen gewertet werden (AEAO 2014 zu § 233a, Nr. 15) und somit zu Festsetzung von Erstattungszinsen führen, oder irre ich? ----------------- LG Clematis |
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