Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
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23.09.2015, 09:04
Beitrag: #16
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RE: Zinsberechnung bei freiwilliger ESt-VZ
Update: Der Bearbeiter hat die Verzinsung abgelehnt mit der Begründung, nach AEAO zu § 233a Nr. 25 wären freiwillige Zahlungen zur Vermeidung von Missbräuchen der Verzinsung von der Verzinsung ausgeschlossen.
Da hat er schon recht, das steht da. Aber da steht auch, dass freiwillige Zahlungen zum Anlass genommen werden sollen (Ermessen), Vorauszahlungen festzusetzen oder die Jahressteuer unverzüglich festzusetzen. Und Nr. 15 lässt bei Freiwilligen Zahlungen VOR Ablauf der Karenzzeit gar kein Ermessen zu. Habe jetzt die Nachträgliche Festsetzung von nachträglichen Vorauszahlungen mit Fälligkeit 2/2015 beantragt, und geschrieben, dass auch das Ermessen, dass Nr. 25 einräumt, fehlerhaft ausgeübt wurden, weil der Bearbeiter bereits im Mai 2014 nachträgliche VZ für 2013 festsetzen wollte, davon abgesehen hat, weil die ESt-Erklärung sowieso bald eingereicht werden sollte, und er die im September 2014 eingereichte Erklärung dann noch gut 1 Jahr hat liegen lassen. Wäre an ihm gewesen, Festsetzungen rechtzeitig zu erlassen. Wenn sich da der Steuerpflichtige mit einer freiwilligen Zahlung von den Nachteilen der Verzinsung schützen will, kann man nicht von Missbrauch sprechen! ----------------- LG Clematis |
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